Mittwoch, 12. Januar 2011

Anstellungsvertrag Muster

Auf vielfachen Wunsch poste ich hier ein geprüftes Arbeitsvertragsmuster mit einigen Platzhaltern. Bei Mustern muss klar sein, dass eine Prüfung in jedem Einzelfall notwendig ist. Wer an einem ausführlichen, kommentierten und perfekt formatiertem Exemplar interessiert ist, kann sich an den Autor dieser Seite wenden. Email










Anstellungsvertrag


Zwischen


Herrn/Frau…, geboren am Datum, Anschrift


-       nachfolgend Mitarbeiter genannt –

 

und

 

Name des Arbeitgebers


-       nachfolgend Gesellschaft genannt –



1      Beginn Tätigkeit / Aufgabengebiet / Ort

1.1          Der Mitarbeiter beginnt seine Tätigkeit nach diesem Vertrag am ...

1.2        Der Mitarbeiter wird mit dem Aufgabengebiet betraut. Dienstsitz ist Käseburg.

 Das gesetzliche Versetzungsrecht bleibt unberührt.



2      Arbeitszeit


   (ggf. Dienstreisenregelung)


 3   Vergütung


3.1          (Vergütungsregelung)

3.2          (Regelung zur Überstundenvergütung)

3.3          (Regelung Reisekosten, Spesen)

3.4          (Regelung Betriebliche Altersversorgung)

3.5          Etwaige Überzahlungen von Gehalt zu Lasten der Gesellschaft sind von dem Mitarbeiter zurückzuerstatten. Die Gesellschaft ist berechtigt, überzahlte Beträge mit späteren Gehaltszahlungen zu verrechnen. § 818 Abs. 3 BGB wird abbedungen.

3.6          Der Mitarbeiter darf Vergütungsansprüche nur nach schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft an Dritte abtreten. Dasselbe gilt für eine etwaige Verpfändung. Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden.



4      Urlaub

4.1          Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen.


  Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr findet nur statt, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person des Mitarbeiters vorliegen, die dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub bis spätestens 30.3. des Folgejahres genommen werden.

Soweit der Mitarbeiter im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, den Urlaub zu nehmen, verfällt der übergesetzliche Urlaub.

Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche Mindesturlaub erfüllt.


    Loyalitätspflichten

5.1          Der Mitarbeiter hat seine ganze Arbeitskraft ausschließlich in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und all sein Wissen und seine Fähigkeiten der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und weiter zu entwickeln sowie deren Interessen wahrzunehmen und zu fördern.


    Vertraulichkeit

6.1          Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die im Rahmen seiner Tätigkeit in der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen gegenüber Dritten strikt vertraulich zu behandeln sowie diesen in keiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zugänglich zu machen, insofern die Weitergabe nicht zur Erfüllung der Aufgabe gehört.

6.2          Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.


 Arbeitsmedizinische Untersuchung


7.2          Der Mitarbeiter lässt sich unbeschadet seiner Verpflichtung aus Ziff. 7.1 bei Vorliegen sachlicher Gründe durch einen Arzt seines Vertrauens auf Kosten der Gesellschaft auf seine gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit nach diesem Anstellungsvertrag untersuchen und weist seine gesundheitliche Eignung in geeigneter Form nach.


  Dienstverhinderung

8.1          Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen.

8.2          Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist der Mitarbeiter verpflichtet, vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung darüber sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitpunkt hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Bescheinigung einzureichen. Die Gesellschaft kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung nach billigem Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt verlangen.

  § 616 BGB ist im Übrigen ausgeschlossen.


9     Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Probezeit; Vertragsstrafe

9.1          Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Tätigkeitsbeginn. Während der Probezeit kann jede Partei das Anstellungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

9.2          Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit (...) Monate zum Monatsende.

   Sofern Gesetz oder Tarifvertrag längere Kündigungsfristen vorsehen, bleiben diese unberührt und gelten im Übrigen beidseitig.

    Im Falle einer ordentlichen Kündigung, gleich durch welche Partei, ist die Gesellschaft berechtigt, den Mitarbeiter unter Fortzahlung der Bezüge bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses freizustellen, soweit nicht ausnahmsweise berechtigte Interessen des Mitarbeiters überwiegen. Der Mitarbeiter muss sich in diesem Fall anderweitige Verdienste oder das, was er zu erwerben böswillig unterlässt, anrechnen lassen.

   (ggf. Vertragsstraferegelung)

  (Automatische Beendigung im zum Renteneintritt)

 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

      Der Mitarbeiter hat bei seinem Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis alle Drucksachen, Urkunden, Aufzeichnungen, Entwürfe und Akten sowie elektronische Speichermedien, die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich in seinem Besitz befinden, der Gesellschaft zu übergeben. Diese Verpflichtung bezieht sich auch auf Unterlagen, die an den Mitarbeiter persönlich in seiner Eigenschaft als Angestellter gerichtet worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen besteht nicht.

   Sofern der Mitarbeiter der Gesellschaft bei Ausspruch einer Kündigung Beträge aufgrund von Gehaltsvorschüssen oder ähnliche Vorauszahlungen schuldet, werden diese Beträge sofort fällig und – unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen – aufrechenbar. Dem Mitarbeiter etwa gewährte Darlehen gelten mit Ausspruch der Kündigung als ordentlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt.


10  Betriebsvereinbarungen

Die in diesem Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen können durch eine spätere Betriebsvereinbarung abgelöst werden, soweit dies dem Mitarbeiter zumutbar ist.


11  Ausschlussfristen

11.1       Sämtliche Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis und solche, die mit dem Anstellungsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserlangung durch den Mitarbeiter gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

11.2       Sofern die andere Partei den Anspruch ablehnt oder sich hierzu nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung erklärt, verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von weiteren 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

11.3       Die Verfallfristen gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für Haftung, für vorsätzliches Verhalten und für den Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diesbezüglich bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.


12  Schriftform, Ausschluss betriebliche Übung

Änderungen des Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam, sollen jedoch schriftlich erfolgen. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig.


13  Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.






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