Donnerstag, 13. Januar 2011

Keine Kündigung wegen Bulettendiebstahls

man fragt sich aber schon, wie es zu sowas überhaupt kommen kann? Wer kündigt eigentlich wegen sowas?

 

LAG Hamm



8 Sa 711/10 (04.11.2010)

Verzehrt der im Mensabetrieb langjährig als Hilfskraft beschäftigte, tariflich nur noch aus wichtigem Grund kündbare Arbeitnehmer gegen den ausdrücklichen Protest des Vorgesetzten zwei unbezahlte verkaufsfähige Frikadellen, so rechtfertigt weder die hierin liegende Eigentumsverletzung noch das offen gezeigte Weigerungsverhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung ohne vorangehende Abmahnung.

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